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BVerwG, 12.08.1980 - 2 B 30.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit einer erneuten dienstlichen Beurteilung eines Beamten durch seinen Dienstherrn bei Feststellung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer ersten Beurteilung - Voraussetzungen für die ...
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 22.01.1980 - 2 BA 42/79
- BVerwG, 12.08.1980 - 2 B 30.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 12.08.1980 - 2 B 30.80
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).